KI-Kennzeichnung: Was seit August 2026 gilt
Wo ein Hinweis nötig ist
| Anwendung | Hinweis nötig? |
|---|---|
| Chat-Assistent auf der Webseite | ja |
| Automatischer Nachrichten-Assistent | ja |
| Mit KI geschriebener Anzeigentext | nein |
| Mit KI erstellte Landingpage | nein |
| E-Mail, die ein Mensch vor dem Versand freigibt | nein |
| Künstlich erzeugte Bilder von Personen | Kennzeichnung empfohlen, je nach Kontext auch nötig |
Wie der Hinweis aussieht
Ein Satz in der ersten Nachricht reicht, in normaler Sprache und ohne Kleingedrucktes. Ein Hinweis, dass hier ein digitaler Assistent schreibt und jederzeit ein Mensch übernehmen kann, erfüllt den Zweck und wirkt sogar entlastend.
In der Praxis kostet der Hinweis etwas Antwortquote. Das ist der Preis für Rechtssicherheit, und er ist niedriger als eine Abmahnung.
Häufige Fragen
Gilt das auch für interne Anwendungen?
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Was ist mit KI-Stimmen am Telefon?
Verwandte Begriffe
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Inhaber von mr. online marketing, Düsseldorf. Seit 2012 im Online-Marketing, über 100 betreute Kunden, mehrfach 7-stellige Umsätze über eigene Funnel. Seit 2025 Claude-Coaching für Unternehmer. Mehr über Mario